13. Feb. Heute ist ‚Ändere-deinen-Namen-Tag‘ in USA


Ein gern ausgesprochener Wunsch bei Geburtstagen lautet: „Bleib, wie du bist!“ Das ist zweifellos gut gemeint, und doch schmerzt es mich jedesmal, wenn ich es höre. Wir können nicht umhin uns, im Fleische inkarniert und auf diesen Planeten gebannt, in den Gesetzen von Zeit und Raum zu befinden.

Um den Raum mal beiseite zu lassen: Zeit verlangt Änderung. Sie kann nicht anders. Tageszeiten und Jahreszeiten, Gedeih und Verfall – alles ist zeitbedingt. Solange wir innerhalb der Zeit stecken, müssen wir wachsen und lernen – beispielsweise, zu laufen, zu sprechen, zu essen, aber auch, uns selbst zu bändigen und zu entwickeln. Mit allem, was uns geschieht, mit jedem, der uns begegnet, ändern wir uns ein wenig. Das ist unsere Bestimmung.

Nun gibt es ja gottseidank Dinge, die sich niemals ändern. Fingerabdrücke zum Beispiel – das weiß die Kriminalistik seit dem 19. Jahrhunder – nicht wahr? Nein. Selbst Fingerabdrücke wechseln im Lauf des Lebens ihr Muster; wenn auch nicht so dramatisch, dass sie nicht in den meisten Fällen wiederzuerkennen wären. Immerhin ist der felsenfeste Glaube an ihre Gültigkeit in den letzten Jahrzehnten ins Wackeln gekommen.

Genauso verhält es sich mit der DNA, deren Beweiskraft, um wen es sich beim Besitzer handelt, doch als nahezu hundertprozentig gilt. Sogar die DNA eines Menschen wandelt ein wenig ihre Form durch das persönlich Erlebte, durch die Zeit.

Früher lag eine gewisse Sicherheit darin, dass Namen kontinuierlich blieben. Wir besitzen für gewöhnlich Ausweispapiere, in denen vor allem ganz oben unser Name darüber Auskunft gibt, wer wir sind. Gut, das kann sich durch eine Heirat ändern – dann sollte da immer noch stehen, wie wir bei unserer Geburt mal hießen. 

Vornamen, das war vor nicht allzulanger Zeit sehr wesentlich, geben Auskunft darüber, ob wir männlich oder weiblich sind. Ich kenne drei oder vier Kay-Uwes, die ursprünglich nach dem Wunsch ihrer Mutter nur Kay hätten heißen sollen – was jedoch vom Standesbeamten bekopfschüttelt wurde. Kay oder Kai, lautete das Argument, lasse nicht erkennen, ob es sich um Männchen oder Weibchen handele. Insofern musste ein Bindestrich-Uwe drangequetscht werden. Der Klarheit zuliebe. (Allerdings hieß mein erster Ehemann schlicht Kai, vermutlich, weil seine Mutter eine höchst willensstarke und energische Person war, die im Standesamt verbrannte Erde hinterließ.)

Nun hat sich inzwischen die Notwendigkeit des Männlichen oder Weiblichen erledigt. Seit es Diverses gibt, dürfte es den Standesbeamten nicht mehr viel bedeuten, wie weiblich oder männlich ein Name klingt. Das „Transsexuellengesetz“ gestattet es den Menschen – nicht überall auf der Welt, aber auf jeden Fall in Deutschland – zum anderen Geschlecht zu wechseln und natürlich einen entsprechenden Namen anzunehmen. Die betreffende Person braucht dafür weder geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen vorzuweisen noch zu belegen, dass sie fortpflanzungsfähig (oder eben nicht fortpflanzungsfähig) ist. Niemand erkundigt sich, ob menstruierend oder nichtmenstruierend. Das eigene Ermessen entscheidet: Bin ich Mann, Frau, Sowohl-als-auch oder Weder-noch?

 

Glücksfaktor: Veränderungen, die Entspannung und Erleichterung bewirken …

 

 


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