Also noch mal zum Wunschtag …


Weil ich immer wieder danach gefragt werde, als hätte ich ihn erfunden. Hab ich nicht. Den gibt’s schon ganz schön lange.

Er findet viermal im Jahr statt:

am 21. März, 21. Juni, 21. September und 21. Dezember. Das sind die Tage (im Frühjahr und Herbst) der Tag-und-Nachtgleiche oder im Sommer und Winter des längsten Tages und der längsten Nacht.

Seit Urzeiten besondere Energietage, an denen die Pforten nach drüben offenstehen.

Verstärkt werden sie manchmal, falls gerade Vollmond oder Neumond ist.

Vorgehen:

Wünsche aufschreiben (möglichst konkret).

Es dürfen viele sein, es kann nur einer sein.

Laut vorlesen (das muss ja nicht gerade in der U-Bahn passieren, irgend ein einsames Plätzchen sollte sich  finden lassen).

Anschließend den Wunschzettel verbrennen. Am besten auch nicht in der U-Bahn.

Brennt das Papier nur ungern und muss mehrmals entzündet werden, stimmt mit mindestens einem der Wünsche etwas nicht. Vielleicht ist er unerfüllbar. Vielleicht würde er unglücklich machen – den Wünschenden oder jemand anders. Brennt das Papier anstandslos zu Asche, dann müsste es klappten …

 

Natürlich kann sich jeder alles wünschen, was ihm in den Sinn kommt, Theoretisch jedenfalls.

Praktisch ist das nicht ganz so einfach.

So könnte es ja sein, dass ein Mensch nur einen einzigen, heißen Herzenswunsch verspürt, und der lautet, ein bestimmter Zeitgenosse möge alsbald die Treppe hinunterfallen und sich mindestens die Ohren brechen, am liebsten jedoch den Hals. 

Das sind Wünsche mit Dornen. Sie mögen sich erfüllen, aber sie tun selten gut, und zwar ganz egal, was für ein widerwärtiges, schädliches, allgemeingefährliches Ekel der Verwünschte sein mag. Es handelt sich um das, wenn auch nur gedankliche, Eingreifen in ein fremdes Schicksal und wird  dadurch zur – schlimmstenfalls schwarzen – Magie. Etwas wird in Gang gesetzt. Wer daran nicht glaubt, der braucht gar nicht erst zu wünschen.

Ungut ebenso: Die Traumfrau oder den Supermann von der Seite seines aktuellen Partners hinweg zu wünschen.

Und noch nicht einmal auf dem Wunsch ruht normalerweise großer Segen, eine Person (Single, doch bislang uninteressiert) möge endlich einsehen, dass sie zum Wünschenden gehört und sich auf der Stelle unsterblich in ihn verlieben. Denn auch das ist ein Eingriff in eine andere Lebensgeschichte, in ein fremdes Bewusstsein.

Insofern sollte ein Wünschender es sogar bleiben lassen, einer nahestehenden Person Gewichtsabnahme, gesunde Zwillinge, einen Jobwechsel oder viel Sonnenschein zu wünschen. Vielleicht nämlich bekommt demjenigen gerade Sonnenschein im Moment überhaupt nicht gut.

Das bedeutet im Endeffekt: Wer dran glauben kann und am Wunschtag wünschen möchte, der soll einfach nur seine eigenen Wünsche äußern.

Beispielweise: Jemand wünscht sich schlicht eine rosa Villa am Meeresstrand mit Gästeklo und einer bunten Hängematte auf der Veranda. Dann kann es passieren, dass eine gänzlich unbekannte Erbtante sich mit ihrem Sohn und Erben streitet, ihn nie wieder sehen will und aus dem Testament streicht (vom Pflichtteil mal abgesehen), stattdessen einen bescheidenen, fleißigen Neffen, der auch noch besonders schöne Zähne und ein Grübchen im Kinn besitzt (ohne sich dessen bewusst zu sein), ihre hellblaue Villa am Meeresstrand vermacht – worauf sie stirbt. Der Neffe streicht dann das Haus rosa, weil ihm gerade so zumute ist, lässt ein Gästeklo einbauen und fährt nachmittags, tief in Gedanken, den Wunschmenschen auf dem Fahrrad ein bisschen über den Haufen, besucht das arme Wesen mit Blumen tief zerknirscht im Krankenhaus, und macht einige Wochen später den Heiratsantrag. Zur Hochzeit schenkt dann einer der Gäste eine bunte Hängematte. So funktioniert das. Also manchmal.

Glückfaktor: Zu wissen, was man will.


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