Versuchter Königsmord


Am 5. Januar 1757 stach Robert Francois Damiens, 42jähriger Bürger Frankreichs und ehemaliger Soldat, auf seinen König ein, der gerade in eine Kalesche steigen wollte. Damiens scheint eine Art Wutbürger gewesen zu sein – und er sah auch so aus:

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Ludwig XV wurde jedoch nur unerheblich verletzt. Damiens versicherte später, er habe den König sowieso bloß ‚erschrecken‘ wollen. Und der erschrak auch ein wenig.

Der Attentäter kam nicht ganz so leicht davon.

Zunächst ruinierte man auf der Folter seine Beine derart, dass er nie wieder laufen konnte. Die Henkersknechte zerbröselten praktisch seine Knochen. Das geschah, um ihm die Namen eventueller Planer oder Mittäter zu entreißen. (Man argwöhnte, es habe sich um ein Komplott der Jesuiten gehandelt.)

Damiens‘ Hinrichtung wurde eine ausführliche solche. Das Volk drängte sich ringsherum, die feinen Herrschaften saßen auf den Balkons wie auf Logenplätzen.

Zunächst verbrannten die Gehilfen des Henkers Damiens Tathand mit brennendem Schwefel, dann rissen sie mit glühenden Zangen Stücke aus seinem Körper und gossen kochendes Öl und Pech in die tiefen Wunden. Er dürfte ziemlich geschrien haben.

Anschließend rissen sechs Pferde den Mann auseinander, was nur gelang, nachdem man ihm Arm- und Beinsehnen durchtrennte.

So kreativ können Menschen sein.

Immerhin handelte es sich um ein absolutes Kapitalverbrechen: Königsmord. Ein Bürger durfte ja nicht einfach seinen Regenten abmurksen. Nach dem damals geltenden Recht verlief alles völlig korrekt.

Ziemlich genau 37 Jahre später allerdings, im Januar 1793, murksten französische Bürger ihren Regenten ab, indem sie ihn auf der Guillotine enthaupteten. Dafür wurde niemand gevierteilt oder so was, weil die Hinrichtung einem Urteil nach dem inzwischen geltenden Recht folgte. Wieder war, befriedigenderweise, alles ganz korrekt…


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