Am 4. Mai 1998 wurde der Kranzgeld-Paragraph in Deutschland abgeschafft


Der Name des Paragraphen bezog sich auf den Jungfernkranz (mit veilchenblauer Seide).

Mit Betonung auf Jungfer. Traditionell band man ihn einer jungen Frau über den Hochzeitsschleier. Keineswegs, damit der Schleier nicht durch einen plötzlichen Windstoß weggeweht wurde. Sondern vielmehr, um die Unberührtheit der Braut zu zeigen. Witwen, die noch einmal heirateten, trugen deshalb keinen geschlossenen, sondern einen offenen Kranz.

So weit, so idyllisch. Falls es jedoch ein lüsterner Verlobter schaffte, seine Braut vor der Ehe zu schmutzigen Sachen zu überreden, immer mit dem Argument: Ach komm, wir sind doch sowieso bald  verheiratet! – und falls er es sich anschließend anders überlegte und die Hochzeit abpfiff – musste er Kranzgeld bezahlen. Zumindest, wenn die Verlassene oder ihre Familienangehörigen ihn verklagten. Er hatte nämlich aus der Unbescholtenen eine Nicht-mehr-Unbescholtene gemacht und dafür sollte er blechen.

Bereits 1998 jedoch bemerkten die leitenden Juristen unseres Staates, dass die meisten Bräute überhaupt keinen Kranz mehr trugen. Oder wenn, dann aus ästhetischen oder modischen Gründen und nicht, um ihre Keuschheit zu demonstrieren. Da montierten sie den Paragraphen aus dem Gesetzbuch…

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